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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern – Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die zwischen der Gusto e.K., Inhaber Luca Fanelli, Angermunderstraße 163, 47269 Duisburg (nachfolgend „Verkäufer") und ihren Kunden über den Online-Shop b2b.gusto-it.de geschlossen werden.

(2) Das Angebot des Verkäufers in diesem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht. Der Kunde bestätigt mit seiner Registrierung und mit jeder Bestellung, dass er die Waren in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erwirbt. Erweisen sich Angaben des Kunden zur Unternehmereigenschaft als unzutreffend, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das Kundenkonto zu sperren; die Geltendmachung eines hierdurch entstehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

(4) Diese AGB werden Vertragsbestandteil, indem der Kunde im Bestellprozess vor Abgabe der Bestellung auf ihre Geltung hingewiesen wird und die Möglichkeit hat, sie einzusehen, herunterzuladen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung; im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen gelten diese AGB auch für künftige Verträge, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Registrierung und Kundenkonto

(1) Die Nutzung des Shops setzt eine Registrierung und die Freischaltung durch den Verkäufer voraus. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.

(2) Im Rahmen der Registrierung ist ein geeigneter Nachweis der Unternehmereigenschaft vorzulegen (insbesondere Gewerbeanmeldung; auf Anforderung zusätzlich Handelsregisterauszug oder Bescheinigung über die USt-IdNr.).

(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und den Verkäufer unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Kundenkontos bestehen. Änderungen der Unternehmensdaten sind unverzüglich mitzuteilen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Produktdarstellungen im Online-Shop stellen kein bindendes Angebot des Verkäufers dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum).

(2) Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Verkäufer kann dieses Angebot innerhalb von fünf Werktagen durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der Ware annehmen. Eine automatisch versandte Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Wählt der Kunde eine Zahlungsart, bei der die Zahlung bereits mit Abschluss des Bestellvorgangs ausgelöst wird (z. B. Kreditkarte, PayPal), gilt das Angebot spätestens in dem Zeitpunkt als angenommen, in dem der Verkäufer die Zahlung einzieht oder die Ware ausliefert. Nimmt der Verkäufer ein Angebot nicht an, werden bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstattet.

(3) Vor Absendung der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben auf der Bestellübersichtsseite prüfen und über die üblichen Browser- und Warenkorbfunktionen korrigieren. Der Verkäufer speichert den Vertragstext; der Kunde erhält die Bestelldaten und diese AGB mit der Bestelleingangsbestätigung in Textform. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter b2b.gusto-it.de/agb abrufbar und speicherbar; frühere Bestellungen sind für den Kunden im Kundenkonto einsehbar. Im Übrigen werden die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB abbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und sie nicht nach diesen AGB erfüllt werden.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 4 Bestelleinheiten, Mindestbestellwert

(1) Die Abgabe der Waren erfolgt ausschließlich in ganzen Verpackungseinheiten (Kartons) oder Vielfachen davon. Gibt der Kunde eine davon abweichende Stückzahl ein, wird die Bestellmenge im Warenkorb automatisch auf das nächste volle Kartonvielfache angepasst; maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die in der Bestellübersicht angezeigte Menge.

(2) Es gilt ein Mindestbestellwert von 100,– € netto je Bestellung.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle im Shop angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Versandkosten nach Maßgabe des § 6.

(2) Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten (derzeit Kreditkarte, PayPal und Vorkasse per Überweisung). Der Verkäufer kann einzelnen Kunden nach gesonderter Vereinbarung Kauf auf Rechnung einräumen; in diesem Fall ist der Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug fällig, soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart.

(3) Der Kaufpreis für die Ware ist mit Vertragsschluss fällig. Bei Zahlung per Vorkasse erfolgt der Versand nach Zahlungseingang. Die Versandkosten sind gesondert nach § 6 Abs. 3 fällig.

(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 Abs. 2 BGB: Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz; Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB).

(5) Die Aufrechnung ist nur zulässig mit Gegenforderungen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder die mit der Hauptforderung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen (insbesondere Ansprüche wegen Mängeln der Ware, auf die sich die Kaufpreisforderung bezieht). Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(6) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch des Verkäufers auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen (§ 321 BGB).

§ 6 Versandkosten

(1) Versandkosten werden nicht im Bestellprozess ausgewiesen, sondern nach Eingang der Bestellung individuell nach dem tatsächlichen Versandaufwand berechnet (insbesondere nach Menge, Anzahl und Gewicht der Packstücke sowie der Lieferadresse).

(2) Der Verkäufer teilt dem Kunden die Höhe der Versandkosten in Textform mit, bevor die Ware versandt wird. Der Kunde kann der Höhe der Versandkosten innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang der Mitteilung widersprechen und die Bestellung in diesem Fall kostenfrei stornieren; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten die mitgeteilten Versandkosten als vereinbart.

(3) Die Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt und sind mit Zugang der Versandkostenrechnung fällig.

§ 7 Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands sowie in die im Bestellprozess angebotenen Länder.

(2) Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von bis zu fünf Werktagen nach Zahlungseingang. Lieferzeitangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden; verbindliche Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Die gesetzlichen Regelungen über den Lieferverzug bleiben unberührt.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind; zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden hierdurch nicht.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über (§ 447 BGB).

(5) Ist die Ware bei Anlieferung erkennbar beschädigt, hat der Kunde dies vom Zusteller bestätigen zu lassen und den Verkäufer unverzüglich zu informieren. Die Unterlassung berührt die gesetzlichen Ansprüche nicht, erleichtert jedoch die Geltendmachung gegenüber dem Transportunternehmen.

(6) Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, weil sein Lieferant ihn trotz kongruenten Deckungsgeschäfts nicht oder nicht rechtzeitig beliefert hat, ohne dass der Verkäufer dies zu vertreten hat, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. Der Verkäufer wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informieren; bereits erbrachte Leistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.

(7) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Krieg, Streik oder Aussperrung, erhebliche Transport- oder Betriebsstörungen), die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Der Verkäufer wird den Kunden über Beginn und voraussichtliches Ende der Störung unverzüglich informieren. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich der betroffenen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen werden unverzüglich erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.

(8) Nimmt der Kunde die Ware bei Anlieferung nicht an oder scheitert die Zustellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gerät er in Annahmeverzug. Der Verkäufer kann Ersatz der hierdurch entstehenden Mehraufwendungen (insbesondere Rücktransport-, Lager- und erneute Versandkosten) verlangen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei verderblicher Ware, deren Einlagerung bis zu einer erneuten Zustellung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, ist der Verkäufer nach vorheriger Androhung in Textform berechtigt, die Ware anderweitig bestmöglich zu verwerten oder — wenn eine Verwertung nicht möglich ist — zu entsorgen und den Kaufpreis abzüglich eines erzielten Verwertungserlöses als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrages an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für den Verkäufer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass hieraus Verbindlichkeiten für den Verkäufer entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden oder untrennbar vermischt (§§ 947, 948 BGB), erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Für die neue Sache gilt im Übrigen dasselbe wie für die Vorbehaltsware. Die Vorausabtretung nach Absatz 2 erstreckt sich auch auf die Forderungen aus der Veräußerung der neuen Sache, jedoch nur anteilig in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.

(4) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

(5) Übersteigt der realisierbare Wert der dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

(6) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit ernsthaft in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die Einziehungsermächtigung nach Absatz 2 zu widerrufen, vom Kunden Auskunft über die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu verlangen, die Abtretung gegenüber den Drittschuldnern offenzulegen und nach Rücktritt vom Vertrag die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelgewährleistung

(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann, bleibt § 377 HGB unberührt; für alle übrigen Unternehmer gilt diese Untersuchungs- und Rügeobliegenheit als vertragliche Regelung entsprechend.

(2) Später entdeckte verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen.

(3) Bei leicht verderblichen Lebensmitteln (insbesondere Frische- und Kühlware) sind erkennbare Mängel hinsichtlich Frische, Temperatur und Beschaffenheit abweichend von Absatz 1 unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen. Für alle übrigen Mängel bleiben die Fristen der Absätze 1 und 2 unberührt.

(4) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach den Absätzen 1 bis 3 gilt die Ware in Ansehung des nicht gerügten Mangels als genehmigt. Dies gilt nicht bei Mängeln, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat (§ 377 Abs. 5 HGB).

(5) Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Beseitigung des Mangels; die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Verkäufer nach § 439 Abs. 2 BGB. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nach Maßgabe des § 12 dieser AGB.

(6) Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht (a) für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, (b) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (§ 438 Abs. 3 BGB), (d) im Umfang einer übernommenen Garantie, (e) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, (f) für Rückgriffsansprüche des Kunden nach §§ 445a, 445b, 478 BGB sowie (g) in den übrigen Fällen des § 12 Abs. 1 und in sonstigen Fällen, in denen das Gesetz zwingend eine längere Frist vorsieht. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10 Mindesthaltbarkeitsdatum, Frisch- und Kühlware

(1) Der Verkäufer liefert Lebensmittel mit einer angemessenen Restlaufzeit des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD). Eine bestimmte Restlaufzeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Ein kurzes, aber noch nicht erreichtes MHD stellt keinen Sachmangel dar, sofern die Ware bei Gefahrübergang nicht verdorben und zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet ist. Bei erheblich verkürzter Restlaufzeit (etwa bei Sonderposten) weist der Verkäufer hierauf vor Vertragsschluss im Angebot hin; in diesem Fall gilt die ausgewiesene Restlaufzeit als vereinbarte Beschaffenheit (§ 434 Abs. 2 BGB).

(3) Soweit der Verkäufer im Einzelfall Frisch- oder Kühlware anbietet, wird diese im Angebot ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Der Versand erfolgt in geeigneter Verpackung; der Verkäufer ist berechtigt, den Versandtag so zu wählen, dass eine Zustellung über Wochenenden oder Feiertage hinweg vermieden wird.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass als Frisch- oder Kühlware gekennzeichnete Lieferungen am Tag der Zustellung angenommen, unverzüglich geprüft und sachgerecht — insbesondere gekühlt — gelagert werden. Verzögert sich die Annahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht ein hierdurch eintretender Verderb zu seinen Lasten. Für Mängelanzeigen gilt die verkürzte Frist des § 9 Abs. 3.

§ 11 Kein Widerrufsrecht

Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Rücknahmen außerhalb der Gewährleistung erfolgen nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung.

§ 12 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die Einschränkungen dieses Absatzes gelten nicht in den Fällen des Absatzes 1.

(3) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag Duisburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist in diesem Fall Duisburg; der Verkäufer ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Gusto e.K. • Inhaber: Luca Fanelli • Angermunderstraße 163 • 47269 Duisburg • Amtsgericht Duisburg, HRA 13552 • USt-IdNr.: DE431767011

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